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Allgemeine Bedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen (nachstehend die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) gelten für jede Buchung und jede von E-Trott Ardenne SRL angebotene Dienstleistung mit Sitz in rue de la Sentinelle 48, 6831 Bouillon, Belgien, eingetragen in der Zentralen Datenbank der Unternehmen unter der Nummer BE 0776.982.767 (nachstehend der „Verleiher“).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen dem Verleiher und dem Kunden, der eine Aktivität bucht (nachstehend der „Kunde“). Der Verleiher und der Kunde werden nachstehend gemeinsam die „Parteien“ genannt.

Für die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt:

der „Kunde“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die beim Verleiher eine Dienstleistung bucht;

der „Guide“ bezeichnet die vom Verleiher beauftragte natürliche Person, welche die Teilnehmer während der Aktivität betreut und begleitet;

das „Material“ bezeichnet den Elektroroller, den Helm, den Akku und sämtliches Zubehör, das vom Verleiher zur Verfügung gestellt wird.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich anwendbar, sofern nicht eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung des Verleihers etwas anderes vorsieht. Sie schließen sämtliche allgemeinen oder besonderen Bedingungen des Kunden aus, die nicht ausdrücklich schriftlich vom Verleiher angenommen wurden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit auf der Website des Verleihers zugänglich. Mit der Buchung erkennt der Kunde an, diese zur Kenntnis genommen zu haben und vorbehaltlos zu akzeptieren.

Der Verleiher behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestätigung der Buchung geltende Fassung.

Artikel 1 – Vertragsgegenstand

Der Verleiher stellt elektrische Tretroller der Marke TrotRX sowie das dazugehörige Material im Rahmen von geführten Freizeitfahrten zur Verfügung, hauptsächlich in Wald- und ländlichen Gebieten.

Die Dienstleistung besteht in einer betreuten Aktivität sowie in der vorübergehenden Überlassung des Materials für die Dauer der geführten Fahrt.

Artikel 2 – Zur Verfügung gestelltes Material

Sofern nichts anderes angegeben ist, wird jeder Roller geliefert mit:

·       einem Akku;

·       einem Helm;

·       sämtlichem Zubehör, das der Verleiher für den ordnungsgemäßen Ablauf der Aktivität als nützlich erachtet.

Die genaue Zusammensetzung des Materials kann je nach gebuchter Formel und betrieblichem Bedarf variieren.

Artikel 3 – Ausrüstung und Kleidung

Der Kunde wird gebeten, Kleidung zu tragen, die für eine Outdoor-Offroad-Aktivität und für die Wetterbedingungen des Tages geeignet ist, insbesondere warme oder wasserdichte Kleidung je nach Jahreszeit und Wetter.

Das Tragen geschlossener Schuhe ist während der gesamten Aktivität verpflichtend.

Das Tragen von Handschuhen wird empfohlen, um die Hände zu schützen. In kalten Perioden ist das Tragen kältegeeigneter Handschuhe verpflichtend.

Der Kunde erkennt an, dass die während der Aktivität getragene Kleidung aufgrund der normalen Bedingungen einer Outdoor-Aktivität schmutzig, nass oder beschädigt werden kann. Außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens des Verleihers lehnt dieser jede Haftung für Verschmutzungen oder Schäden an der Kleidung des Kunden ab, die im normalen Rahmen der Aktivität entstehen.

Artikel 4 – Beginn der Dienstleistung, Übergabe und Rückgabe des Materials

Die Miete und die Dienstleistung beginnen in dem Moment, in dem das Material dem Kunden vor Beginn der Fahrt übergeben wird.

Mit der Übernahme des Materials erkennt der Kunde an, dass:

·       sich das Material in einem äußerlich guten funktionsfähigen Zustand befindet;

·       er die grundlegenden Nutzungs- und Sicherheitsanweisungen erhalten hat;

·       er sich verpflichtet, das Material mit Sorgfalt, nach Treu und Glauben und entsprechend seinem Verwendungszweck zu benutzen.

Das zur Verfügung gestellte Material und das Zubehör dürfen weder verändert noch zerlegt, entfernt oder entgegen den Anweisungen des Guides verwendet werden.

Der Vertrag gilt nur für die Dauer der geführten Fahrt und endet, wenn das Material an den Verleiher zurückgegeben und von diesem überprüft wurde.

Der Kunde haftet für jeden Schaden am Material, der auf unsachgemäße Benutzung, Fahrlässigkeit, ungewöhnliche Nutzung, unbefugte Eingriffe, Nichtbeachtung von Anweisungen oder die Nutzung auf Gelände oder unter Bedingungen zurückzuführen ist, die für die Aktivität offensichtlich ungeeignet sind; ausgenommen sind normale Abnutzung und jeder Mangel, der dem Kunden nicht zurechenbar ist.

Artikel 5 – Buchung, Preis und Zahlungsmodalitäten

Es gelten die Preise, die der Verleiher zum Zeitpunkt der Buchung mitteilt.

Der Verleiher kann bei der Buchung eine Anzahlung von 15 € pro Teilnehmer verlangen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Restbetrag spätestens vor Beginn der Aktivität zu zahlen.

Vor Ort kann bar oder per Banking-App bezahlt werden, vorbehaltlich der vom Verleiher akzeptierten Zahlungsmittel.

Eine Buchung ist erst nach Bestätigung durch den Verleiher verbindlich.

Stornierung durch den Kunden
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden mehr als 48 Stunden vor der vorgesehenen Startzeit der Aktivität kann die Anzahlung vom Verleiher als Entschädigung für Verwaltungs- und Buchungskosten einbehalten werden. Als verspätete Stornierung gilt jede Stornierung, die weniger als 48 Stunden vor der vorgesehenen Startzeit der Aktivität erfolgt. Im Falle einer verspäteten Stornierung oder eines Nichterscheinens kann der gesamte Preis der Dienstleistung geschuldet sein, insbesondere unter Berücksichtigung des organisatorischen Aufwands, der Blockierung des Zeitfensters und des tatsächlich vom Verleiher erlittenen Schadens.

Stornierung durch den Verleiher
Wird die Aktivität vom Verleiher vor Beginn der Dienstleistung wegen ungünstiger oder gefährlicher Wetterbedingungen, Nichtverfügbarkeit des Guides, technischer Nichtverfügbarkeit des Materials, höherer Gewalt oder jeder anderen Situation abgesagt, welche die Aktivität unmöglich oder offensichtlich gefährlich macht, so wird dem Kunden nach Wahl des Verleihers entweder eine Verschiebung der Dienstleistung oder die Rückerstattung der für die abgesagte Dienstleistung gezahlten Beträge angeboten.

Im Falle höherer Gewalt oder von Umständen außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verleihers besteht kein Anspruch auf zusätzliche Entschädigung.

Artikel 6 – Teilnahmebedingungen, Alter, Gewicht und Eignung

Der Kunde erklärt, körperlich in der Lage zu sein, an der Aktivität teilzunehmen und einen geländegängigen Elektroroller unter Einhaltung der Sicherheitsanweisungen zu benutzen.

Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 14 volle Jahre.

Das maximal zulässige Gewicht beträgt 110 kg.

Der Verleiher kann jedoch nach eigenem Ermessen und im Einzelfall von der Mindestaltersvorgabe und/oder der Gewichtsgrenze abweichen, insbesondere unter Berücksichtigung des Profils des Teilnehmers, der Strecke, der Tagesbedingungen und der Sicherheitsanforderungen.

Der Verleiher behält sich das Recht vor, die Teilnahme jeder Person zu verweigern oder zu unterbrechen, die die Sicherheitsbedingungen nicht erfüllt, ohne dass dies automatisch einen Anspruch auf Rückerstattung begründet, wenn die mangelnde Eignung oder Konformität dem Kunden zurechenbar ist.

Artikel 7 – Alkohol, illegale Substanzen und Medikamente

Es ist strengstens untersagt, unter dem Einfluss von Alkohol, illegalen Substanzen, Betäubungsmitteln oder jeglichen Medikamenten an der Aktivität teilzunehmen, die Aufmerksamkeit, Reflexe, Gleichgewicht, Urteilsvermögen oder Fahrfähigkeit beeinträchtigen können.

Der Kunde erklärt, sich zum Zeitpunkt der Aktivität nicht in einem Zustand zu befinden, der seine eigene Sicherheit, die Sicherheit anderer Teilnehmer, des Guides oder Dritter gefährden könnte.

Bei begründetem Zweifel am Zustand des Kunden können der Verleiher oder der Guide dem Kunden den Zugang zur Aktivität verweigern oder seine Teilnahme im Interesse der Sicherheit sofort beenden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn die Situation dem Kunden zurechenbar ist.

Artikel 8 – Medizinischer Haftungsausschluss und Gesundheitsinformationen

Der Kunde nimmt unter eigener Verantwortung an der Aktivität teil und erklärt, an keiner bekannten medizinischen Kontraindikation zu leiden, die die Aktivität ungeeignet oder gefährlich macht.

Der Kunde erkennt an, dass es bei Zweifeln an seinem Gesundheitszustand seine Aufgabe ist, vorab ärztlichen Rat einzuholen.

Der Kunde erklärt insbesondere, vorbehaltlich einer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verleihers, keine medizinische Beeinträchtigung aufzuweisen, die mit einer körperlichen Outdoor-Aktivität unvereinbar ist, darunter insbesondere schwere Gleichgewichtsstörungen, nicht stabilisierte Herzerkrankungen, eine mit der Aktivität unvereinbare Einschränkung des Bewegungsapparats oder jede andere Erkrankung, die das Unfallrisiko erheblich erhöhen könnte.

Der Verleiher führt keine vorherige medizinische Kontrolle durch und kann nicht für eine medizinische Nichteignung haftbar gemacht werden, die vom Kunden nicht mitgeteilt wurde.

Artikel 9 – Nutzung, Sicherheit und Verhalten

Der Kunde bestätigt, ausreichende Informationen über die Nutzung des Rollers und seines Zubehörs erhalten zu haben.

Der Kunde verpflichtet sich:

·       die Sicherheitsanweisungen des Guides jederzeit zu befolgen;

·       den Roller vorsichtig zu benutzen, ohne andere zu gefährden;

·       die anwendbaren Verkehrs- und Sicherheitsregeln einzuhalten;

·       während der gesamten Fahrt den Helm zu tragen;

·       keinen Passagier mitzunehmen, da nur eine Person pro Roller zugelassen ist;

·       den Roller nicht zu überladen;

·       dem Guide jede Störung, Panne, jeden Unfall oder Zwischenfall unverzüglich zu melden.

Der Kunde darf das Material weder an Dritte verleihen noch abtreten oder untervermieten.

Die dem Kunden mitgeteilte oder von ihm gewünschte Strecke ist rein indikativ.

Nur der Verleiher und der Guide sind befugt, die tatsächlich zu fahrende Strecke festzulegen und sie jederzeit zu ändern, zu verkürzen, aufzuteilen oder zu ersetzen, insbesondere in Abhängigkeit von den Wetterbedingungen, dem Zustand des Geländes, dem Niveau, der körperlichen Verfassung oder dem Verhalten der Teilnehmer sowie von Sicherheits- oder Organisationsanforderungen.

Der Kunde darf das Material ohne vorherige Zustimmung des Verleihers weder reparieren noch verändern oder sonstige Eingriffe daran vornehmen.

Im Falle eines Diebstahls, Diebstahlsversuchs, Verlustes oder eines schweren Vorfalls betreffend das Material muss der Kunde den Verleiher unverzüglich informieren und gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei erstatten sowie einen Nachweis darüber vorlegen.

Der Verleiher behält sich das Recht vor, die Teilnahme an der Aktivität zu verweigern oder die Aktivität sofort zu beenden, wenn das Verhalten des Kunden die Sicherheit, die Ordnung, den ordnungsgemäßen Ablauf der Dienstleistung, das Material oder die berechtigten Interessen des Verleihers gefährdet.

Artikel 10 – Wetterbedingungen

Die Aktivitäten finden im Freien statt und sind naturgemäß von den Wetterbedingungen abhängig.

Der Verleiher behält sich das Recht vor, die Dienstleistung in Abhängigkeit von den festgestellten oder angekündigten Wetterbedingungen aufrechtzuerhalten, anzupassen, zu verschieben oder zu stornieren, insbesondere bei starkem Regen, starkem Wind, Gewitter, Glatteis, gefährlich gewordenem Gelände, unzureichender Sicht oder jeder anderen Situation, die die Sicherheit beeinträchtigen könnte.

Bloß unangenehmes Wetter, das objektiv kein übermäßiges Risiko darstellt, rechtfertigt nicht notwendigerweise eine Stornierung.

Entscheidet der Verleiher aus wetterbedingten Sicherheitsgründen über eine Stornierung, wird dem Kunden eine Verschiebung oder eine Rückerstattung der für die abgesagte Dienstleistung gezahlten Beträge angeboten.

Artikel 11 – Haftung, Beschädigung, Diebstahl und Schäden gegenüber Dritten

Der Kunde haftet für Schäden am Material, wenn diese auf Verschulden, Fahrlässigkeit, missbräuchliche Nutzung, Nichtbeachtung von Anweisungen oder Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückzuführen sind.

Im Falle einer Beschädigung des Materials muss der Kunde alle beschädigten Teile zurückgeben. Die Reparatur- oder Ersatzkosten können dem Kunden auf Grundlage des tatsächlich erlittenen Schadens, des Wiederbeschaffungswerts des Materials oder des auf Anfrage verfügbaren anwendbaren Tarifs in Rechnung gestellt werden.

Der Kunde haftet außerdem für Schäden, die er während der Aktivität Dritten durch sein Verschulden zufügt.

Der Verleiher haftet nur für Schäden, die auf eigenes Verschulden oder das Verschulden von Personen zurückzuführen sind, für die er gesetzlich einzustehen hat. Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt eine Haftung aus oder beschränkt sie, soweit ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung nach dem anwendbaren Recht unzulässig wäre.

Außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Tod, Körperverletzung oder in jedem anderen Fall, in dem eine Beschränkung gesetzlich verboten wäre, ist die Haftung des Verleihers auf den durch seine Versicherung gedeckten Betrag oder, falls eine solche Deckung nicht besteht, auf den vom Kunden für die betreffende Dienstleistung gezahlten Betrag begrenzt.

Artikel 12 – Versicherung

Der Verleiher erklärt, eine Versicherung im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit abgeschlossen zu haben. Die anwendbaren Garantien, Höchstbeträge, Ausschlüsse und Selbstbehalte richten sich nach der abgeschlossenen Versicherungspolice.

Der Kunde erkennt an, dass diese Versicherung nicht notwendigerweise eine persönliche Unfallversicherung oder eine vollständige Deckung sämtlicher Schäden darstellt, die er erleiden oder verursachen könnte.

Der Verleiher empfiehlt dem Kunden, vorab zu prüfen, ob er über eine angemessene Deckung verfügt, insbesondere in Bezug auf Haftpflicht, Personenschäden und Assistance, unter Berücksichtigung seiner persönlichen Situation.

Vom Verleiher gegebenenfalls zu ergänzen: Versicherer: [auszufüllen] – Policennummer: [auszufüllen].

Artikel 13 – Fotos und Recht am eigenen Bild

Im Rahmen der Aktivität können vom Verleiher oder in seinem Auftrag Fotos oder Videos zu Kommunikations-, Illustrations-, Archivierungs- oder Werbezwecken aufgenommen werden.

Sofern der Kunde nicht spätestens vor Beginn der Aktivität ausdrücklich widerspricht, erteilt der Kunde dem Verleiher die Erlaubnis, sein Bild auf nicht exklusiver Basis und ohne finanzielle Gegenleistung auf seinen Kommunikationsmitteln zu verwenden, insbesondere auf der Website, in sozialen Netzwerken, Broschüren und Werbeveröffentlichungen.

Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; ein solcher Widerruf berührt jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der bereits zuvor erfolgten Nutzungen.

Der Verleiher verpflichtet sich, die Bilder in angemessener, würdiger und nicht nachteiliger Weise zu verwenden.

Artikel 14 – Kontrolle bei Rückgabe

Bei Rückgabe überprüft der Verleiher das Material.

Jeder sichtbare Schaden, jedes fehlende Zubehör oder jede anormale Beschädigung, die über die normale Abnutzung hinausgeht, kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden, sofern ihm dieser Schaden zurechenbar ist.

Artikel 15 – Geistiges Eigentum

Alle Informationen, Texte, Logos, Zeichnungen, Fotografien, Marken, Modelle, Slogans, grafischen Elemente und sonstigen Inhalte, die über die Website, den Katalog oder die Kommunikationsmittel des Verleihers zugänglich sind, sind durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, darf der Kunde diese Inhalte weder ganz noch teilweise vervielfältigen, ändern, verbreiten, veröffentlichen, übertragen, lizenzieren, verkaufen oder daraus abgeleitete Werke erstellen.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden dem Kunden keine Rechte übertragen und keine Lizenzen an Rechten des geistigen Eigentums eingeräumt.

Artikel 16 – Teilnichtigkeit

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise für nichtig, rechtswidrig oder unanwendbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.

Artikel 17 – Anwendbares Recht und zuständige Gerichtsbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen belgischem Recht.

Im Streitfall bemühen sich die Parteien zunächst um eine einvernehmliche Lösung.

Kommt keine einvernehmliche Regelung zustande, wird der Streitfall den zuständigen Gerichten gemäß dem anwendbaren belgischen Recht vorgelegt. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben die zwingenden Vorschriften zum Verbraucherschutz und zur gerichtlichen Zuständigkeit uneingeschränkt anwendbar.

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